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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07 (1 B 174.06)   

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https://dejure.org/2007,18520
BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07 (1 B 174.06) (https://dejure.org/2007,18520)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.2007 - 5 B 66.07 (1 B 174.06) (https://dejure.org/2007,18520)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 5 B 66.07 (1 B 174.06) (https://dejure.org/2007,18520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.2006 - 5 PKH 34.06

    Kündigungszustimmung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf freiem Arbeitsplatz

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
    Er hat bereits das Vorbringen des Klägers zur Vertretung der Beigeladenen, zur aus der Sicht des Klägers Unwirksamkeit der Bevollmächtigung des Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen, in seinem Beschluss vom 11. Dezember 2006 (BVerwG 5 PKH 34.06) ersichtlich zur Kenntnis genommen und erwogen, aber als im Ergebnis nicht durchgreifend erkannt.
  • BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06

    Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
    2 Der Senat kann offenlassen, ob ihrer Zulässigkeit entgegensteht, dass sie nicht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule erhoben worden ist (§ 152a Abs. 2 Satz 5, § 67 Abs. 1 VwGO; s. Beschluss vom 10. Februar 2006 - BVerwG 5 B 7.06 ) oder hier mit Blick darauf, dass sich der Kläger gegen einen Beschluss wendet, durch den der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festgesetzt worden ist, eine Ausnahme vom Vertretungserfordernis greift.
  • BVerwG, 11.12.2006 - 5 B 174.06

    Fehlen einer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgten Begründung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 5 B 66.07
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2007 (BVerwG 5 B 174.06) betreffend die Festsetzung des Wertes des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12173
BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06 (https://dejure.org/2006,12173)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2006 - 1 B 174.06 (https://dejure.org/2006,12173)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 1 B 174.06 (https://dejure.org/2006,12173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06
    Unter Schutz ist nach Wortlaut und Zusammenhang der Wegfall-der-Umstände-Klausel ausschließlich der Schutz vor erneuter Verfolgung zu verstehen (Urteile vom 1. November 2005 BVerwG 1 C 21.04 BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 = DVBl 2006, 511 und vom 18. Juli 2006 BVerwG 1 C 15.05 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2006 - 1 B 174.06
    Unter Schutz ist nach Wortlaut und Zusammenhang der Wegfall-der-Umstände-Klausel ausschließlich der Schutz vor erneuter Verfolgung zu verstehen (Urteile vom 1. November 2005 BVerwG 1 C 21.04 BVerwGE 124, 276 = Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 15 = DVBl 2006, 511 und vom 18. Juli 2006 BVerwG 1 C 15.05 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2010 - 10 LB 60/07

    Gefahr eigener Verfolgung eines Flüchtlings bei gegen Dritte gerichteten

    Daher tritt nach der Systematik der Richtlinie das etwaige Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft unbeschadet des Rechts des Betroffenen ein, um die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus zu ersuchen (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010, a.a.O., Rdnr. 80; vgl. in Bezug auf § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG: BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 -, BVerwGE 126, 243; Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 1 B 174.06 -, Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 23; Beschluss vom 27. November 2007 - BVerwG 10 B 86.07 -, juris).
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